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Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 6 % für den Erwerb und die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie Solarthermie- und Photovoltaikanlagen, gilt nur bis zum 30. Juni 2025. Diese Maßnahme, die durch den Staatshaushalt 2022 durch die Aufnahme des Postens 2.37 in die Liste I im Anhang zum Mehrwertsteuergesetz eingeführt wurde, zielte darauf ab, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu fördern und diese Technologien zugänglicher zu machen.
Nach Angaben des portugiesischen Installateurverbands (AIPOR) sieht der Staatshaushalt 2025 keine Fortsetzung dieser Mehrwertsteuerermäßigung vor und verweist auf die Bestimmungen des Haushaltsplans 2022, der die Geltungsdauer der Maßnahme bis zum 30. Juni 2025 festlegte.
Es ist wichtig zu beachten, dass separat erworbene Komponenten, Teile und Zubehörteile nicht unter diese Senkung fallen und dem normalen Mehrwertsteuersatz von 23 % unterliegen.
Diese Änderung wird sich auf die Anschaffungs- und Installationskosten von Lösungen für erneuerbare Energien auswirken. Verbrauchern und Unternehmen wird empfohlen, ihre Investitionen unter Berücksichtigung dieser bevorstehenden Steueränderung zu planen.
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