Porto führt Steuervergünstigungen für Gebäude mit Photovoltaikanlagen ein

Ermäßigung der kommunalen Immobiliensteuer (IMI) für Investoren oder Teilnehmer an der Installation von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch

 

Wer kann davon profitieren? 

  • Eigentümer von städtischen Gebäuden in der Gemeinde Porto (Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäude).
  • Die Vergünstigung gilt für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch (individuell oder kollektiv) und für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften.

Höhe der Ermäßigung? 

  • Der Vorteil kann bis zu 500 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung für den Eigenverbrauch betragen.
  • Die Ermäßigung wird auf die Grundsteuer (IMI) der Immobilie angewendet und hat eine maximale Laufzeit von drei Jahren.

Voraussetzungen?

  • Die Ermäßigung wird einmalig pro Matrixartikel des Gebäudes gewährt.
  • Sie ist nicht mit anderen Steuervergünstigungen ähnlicher Art kumulierbar (z. B. Steuervergünstigungsstatut).
  • Gilt für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, die ab dem 2. April 2024 registriert wurden.

Die Verordnung finden Sie unter: 

https://portaldomunicipe.cm-porto.pt/pt/home
 

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