Produktive Innovation

Mindestinvestition: bis zu 300.000 €

Zielgruppe: KMU mit einer finanziellen Eigenleistung von mindestens 15 % vor Projektbeginn

Förderfähige Aktivitäten:

  • Maschinen und Ausrüstung (einschließlich PT und Photovoltaikanlage);
  • Immaterielle Vermögenswerte (Software, Technologietransfer usw.);
  • Bauarbeiten (begrenzt auf 35 % der gesamten förderfähigen Investition);
  • Studien, Diagnosen, Pläne und Marketing, Architektur- und Ingenieurprojekte;
  • Beratung (Studien und Projekte, Marketingpläne usw.)

Beispiele für Ausgaben:

  • Gründung eines neuen Betriebs;
  • Erweiterung der Kapazität eines bestehenden Betriebs;
  • Diversifizierung der Produktion eines Betriebs;
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses;

Unterstützung:

Die zu gewährenden Anreize können bis zu 40 % (Grundsatz + Zuschläge) als nicht rückzahlbarer Zuschuss betragen:

  • Grundsatz: 25 % für mittlere Unternehmen und 30 % für Kleinst- und Kleinunternehmen

 

Zuschläge:

  • „Industrie 4.0” – Maßnahmen im Bereich Industrie 4.0;
  • „Klimawandel” – Maßnahmen in Bereichen, die einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des Klimawandels leisten – maximal 10 Prozentpunkte

ii. Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze – maximal 5 Prozentpunkte

iii. KMU-Kapitalisierung: 5 %. Zu vergeben an Vorhaben, deren private Komponente überwiegend aus Eigenkapital finanziert wird

 

Bewerbungsfristen:

  • Bis zum 16.09.2024 (Phase 1)
  • Bis zum 30.12.2024 (Phase 2)
     

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