Die Regierung hat die Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen um 35 % erhöht, sodass sich diese im Jahr 2025 auf insgesamt 13,5 Millionen Euro belaufen werden. Diese Förderungen gelten für Elektrofahrräder, Ladegeräte, Elektroautos und Elektromotorräder.
Fahrräder
- Elektrofahrräder – Förderung in Höhe von 50 % des Kaufpreises, bis zu 1 500 €
- Herkömmliche Fahrräder ohne Unterstützung– Förderung in Höhe von 50 % des Kaufpreises, bis zu 1 000 €.
- Elektrofahrräder für den Stadtverkehr – Förderung in Höhe von 50 % des Kaufpreises, bis zu 750 €
- Herkömmliche Fahrräder für den Stadtverkehr – Förderung in Höhe von 50 % des Kaufpreises, bis zu 500 €.
100 % Elektroautos
- Förderung von 4 000 € für Privatpersonen (bei Verschrottung eines über 10 Jahre alten Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor).
- 5 000 € für IPSS und andere soziale Einrichtungen, lokale Behörden und Verkehrsbehörden (bei Verschrottung eines mehr als 10 Jahre alten Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor).
- Förderfähig sind neue 100 % elektrische Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2025 erstmals erworben und zugelassen wurden.
- Förderfähige Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2025 gekauft oder verkauft wurden oder nach diesem Datum mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten geleast wurden.
- Anschaffungswertgrenze: 38.500 € (inkl. MwSt. und Nebenkosten) oder 55.000 € für Fahrzeuge mit mehr als 5 Sitzplätzen.
Ladegeräte für Elektrofahrzeuge
- In Wohnanlagen: 80 % des Wertes des Ladegeräts (bis zu 800 €) und 80 % der Elektroinstallation (bis zu 1 000 € pro Stellplatz).
- Maximal 10 Förderungen pro Wohnanlage/CPE.
Motorräder, Mopeds, Dreiräder und Vierräder mit Elektroantrieb
- Zuschuss in Höhe von 50 % des Kaufpreises, bis zu 1500 €.
Andere elektrische Fortbewegungsmittel:
- Zuschuss in Höhe von 50 % des Kaufpreises, bis zu 500 €.
Bewerbungen sind bis zum 30. November 2025 oder bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel möglich.
Verpflichtungen der Begünstigten: Das Fahrzeug/Ladegerät muss mindestens 24 Monate lang im Besitz bleiben und darf nicht exportiert werden.